Fördermaßnahmen: Digitalisierung

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Digitalisierung für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.

Förderberechtigt: kleine und mittlere Unternehmen
Frist:
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Förderberechtigt: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen; ausgenommen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
Frist: 31.12.2027
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Förderberechtigt: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen
Frist:
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Förderberechtigt: mittelständische Unternehmen, Unternehmen in Gründung
Frist:
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Förderberechtigt: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Frist:
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Förderberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden; ausgenommen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
Frist: Das Förderprogramm go-digital wird nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt. Anträge können bis auf Weiteres noch eingereicht werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können sie im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel grundsätzlich noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden.
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Förderberechtigt: natürliche Personen / Personengesellschaften / juristische Personen; die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens; ausgenommen: natürliche Personen im Rentenbezug, < 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Frist: aktuell kein Förderaufruf
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Förderberechtigt: gewerbliche Unternehmen mit Umsatz < 2 Mrd. EUR
Frist:
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Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe

Auf unserer Webseite informieren wir Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.

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