Fördermaßnahmen: Existenzgründung & Hofnachfolge

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zu den Themen Existenzgründung & Hofnachfolge für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.

Förderberechtigt: Existenzgründer:innen, bestehende kleine und mittelständische Unternehmen aus Landwirtschaft und Fischzucht
Frist: –
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Förderberechtigt: kleine Unternehmen mit innovativer Geschäftsidee in der Frühfinanzierungsphase; ausgenommen: Unternehmensübernahme, Gründungen, die länger als 5 Jahre zurückliegen; aus Zusammenschluss gegründet
Frist: –
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Förderberechtigt: Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen
Frist: –
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Förderberechtigt: Mitglieder der Handwerkskammern und Fachverbände
Frist: –
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Förderberechtigt: Existenzgründer:innen, bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe; ausgenommen: Gründungen, die länger als 5 Jahre zurückliegen
Frist: –
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Förderberechtigt: Existenzgründer:innen, bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe; ausgenommen: Gründungen, die länger als 5 Jahre zurückliegen
Frist: –
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Förderberechtigt: Förderberechtigte: (angehende) Existenzgründende; ausgenommen: Gründungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen
Frist: –
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Förderberechtigt: Förderberechtigte: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen in Privatbesitz; Gründungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen
Frist: –
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Förderberechtigt: Existenzgründer:innen, auch freiberuflich, Unternehmens­nachfolge; kleine, junge Unternehmen (< 5 Jahre); ausgenommen: mittlere und große Unternehmen, Landwirtschafts- und Fischereiunternehmen
Frist: –
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Förderberechtigt: Natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen/ übernehmen wollen ebenso wie die Aufnahme/ Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit; ausgenommen: Personen, die schon im Nebenerwerb selbstständig tätig sind
Frist: –
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Förderberechtigt: Junglandwirt:innen* als Inhabende eines kleinen oder mittleren Einzelunternehmens, von Junglandwirt:innen geführte Personengesellschaften; ausgenommen: bei Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mit mehr als 25 %
(* höchstens 40 Jahre alt, angemessenes fachliches Können und Wissen, erstmalige Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsinhabende)
Frist: abhängig vom Aufruf
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Förderberechtigt: Existenzgründende, Unternehmen, Kapitalgebende, Transferakteure und die junge Generation
Frist: –
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Förderberechtigt: Existenzgründende mit innovativen Geschäftsideen in der Phase vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung, auch im Nebenwerwerb
Frist: –
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Förderberechtigt: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe
Frist: –
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Förderberechtigt: kleinste, kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründende, jeweils mit besonderen Voraussetzungen,
Gründungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen
Frist: –
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Förderberechtigt: gewerblich tätige Unternehmen, Existenzgründer:innen, freie Berufe
Frist: –
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Förderberechtigt: kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks, freie Berufe; ausgenommen: Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur
Frist: –
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Förderberechtigt: große private, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks;
ausgenommen: Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei oder Aquakultur
Frist: –
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Förderberechtigt: Existenzgründende, bestehende Unternehmen
Gründungen, die länger als 3 Jahre zurückliegen
Frist: –
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Förderberechtigt: Start-Ups bis zu 3 Jahren nach Gründung
Frist: –
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Förderberechtigt: kleine und mittlere Unternehmen
Frist: –
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Förderberechtigt: Unternehmerinnen in den ersten 5 Jahren ihrer Selbständigkeit sowie bei ihrer Existenzgründung; ausgenommen: große Unternehmen
Frist: –
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Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe

Auf unserer Webseite informieren wir Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.

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