Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Ländlicher Raum für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Wenn Sie bei einer Fördermaßnahme fündig geworden sind oder weitere Möglichkeiten suchen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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Förderberechtigte: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften
Befristung: Eine Antragstellung wird voraussichtlich im Sommer 2024 möglich sein. Sprechen Sie uns gerne vorab mit Ihrer Idee an!
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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen
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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner:innen außerhalb von Verdichtungsgebieten)
ausgenommen: Fischerei und Aquakultur, Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
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Förderberechtigte: gewerblich tätige kleine und teilweise mittlere Unternehmen, Freie Berufe
ausgenommen: Unternehmen, die über Richtlinie GRW RIGA gefördert werden; Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig
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Förderberechtigte: gewerblich tätige kleine, mittlere und große Unternehmen
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Förderberechtigte: natürliche Personen/ Personengesellschaften/ juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind
ausgenommen: natürliche Personen im Rentenbezug, < 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Befristung: 31.07.2024
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Förderberechtigte: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften
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Förderberechtigte: Gemeinden, -verbände, Zusammenschlüsse regionaler Akteur:innen mit eigener Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts
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Förderberechtigte: Zusammenschlüsse, insbesondere von sächsischen Erzeuger:innen oder
Verarbeiter:innen
ausgenommen: Einzelunternehmen
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Förderberechtigte: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreise u. kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände
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Förderberechtigte: natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
ausgenommen: Projekte mit ausschließlich örtlicher Wirkung
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Förderberechtigte: Gemeinden, -verbände, Zusammenschlüsse regionaler Akteur:innen mit eigener Rechtspersönlichkeit, natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts
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Förderberechtigte: Absatzgemeinschaften der Land- und Ernährungswirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche u. juristische Personen des öffentlichen/ privaten Rechts, Destinationsmanagementorganisationen
ausgenommen: Einzelunternehmen
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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, des Wein- und Gartenbaus, der Fischerei und Aquakultur, der Ernährungswirtschaft
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Die oben aufgelisteten Fördermaßnahmen haben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.
Förderaufrufe und Wettbewerbe für Sachsen
Wir informieren Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.
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