Fördermaßnahmen: Neu- und Umbau

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Neu- und Umbau für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.

Förderberechtigt: landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens eine Einrichtung zur Haltung von Schweinen betreiben (wollen)
Frist:
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Förderberechtigt: natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens; ausgenommen: natürliche Personen im Rentenbezug, < 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Frist: Aktuell kein Förderaufruf
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Förderberechtigt: Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; ausgenommen: Landwirtschaftliche Unternehmen
Frist: nur Investitionen in die Schlachtung von Tieren bis 31.12.2024
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Förderberechtigt: gewerblich tätige kleine und teilweise mittlere Unternehmen, freie Berufe; ausgenommen: Unternehmen, die bereits über die Richtlinie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur gefördert werden sowie Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig
Frist:
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Förderberechtigt: gewerblich tätige kleine, mittlere und große Unternehmen
Frist:
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Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe

Auf unserer Webseite informieren wir Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.