Ökolandbau & -verarbeitung

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Ökolandbau und -verarbeitung für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.

Förderberechtigte: Unternehmen der AHV, einschließlich öffentliche Träger
ausgenommen: Kosten der Bio-Zertifizierung

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Förderberechtigte: Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen

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Förderberechtigte: mindestens zwei Akteur:innen der Bio-Wertschöpfungskette
Befristung: 31.12.2024

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Förderberechtigte: ein oder mehrere Akteur:innen der Bio-Wertschöpfungskette
Befristung: 31.12.2024

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Förderberechtigte: mindestens zwei Akteur:innen der Bio-Wertschöpfungskette
Befristung: 31.12.2024

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Förderberechtigte: schweinehaltende Landwirtschaftsbetriebe, die Mitglied in den anerkannten Organisationen und Kontrollsystemen sind

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Förderberechtigte: landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens eine Einrichtung zur Haltung von Schweinen betreiben (wollen)
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Förderberechtigte: natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben im eigenen Betrieb
Befristung: 15. Dezember des Jahres vor ersten Verpflichtungsjahr

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Förderberechtigte: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften
voraussichtliche Antragsstellung: ab Juli 2024 möglich in den Landkreisen Vogtland, Zwickau und Mittelsachsen, Erzgebirge, Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge, Meißen, Bautzen und Görlitz sowie der Region um Chemnitz; ab Ende 2024 für andere Regionen

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Förderberechtigte: Zusammenschlüsse, insbesondere von sächsischen Erzeuger:innen oder
Verarbeiter:innen
ausgenommmen: Einzelunternehmen

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Förderberechtigte: bei der Lebensmittelüberwachung registrierte/ zugelassene Lebensmittelunternehmen

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen

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Förderberechtigte: Absatzgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche u. juristische Personen des öffentlichen u. privaten Rechts, Destinationsmanagementorganisationen
ausgenommen: einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Maßnahmen

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Förderberechtigte: agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen

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Förderberechtigte: Landwirtschaftliche Unternehmen
ausgenommen: Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mit mehr als 25 %, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Befristung: 31.07.2024

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Förderberechtigte: ökologisch wirtschaftende Unternehmen, überregional tätige Verbände, Vereine, Stiftungen, Forschungsinstitutionen und Gebietskörperschaften
ausgenommen: Fachmessen und Ausstellungen, die ausschließlich auf Bio-Produkte ausgerichtet sind
Befristung: 31.12.2024

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Förderberechtigte: Aquakulturunternehmen mit Mindestschlaggröße 0,1 ha

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Förderberechtigte: kleine und mittlereproduzierende Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus, Junglandwirt:innen
ausgenommen: Produktion von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur

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Förderberechtigte: Zusammenschlüsse, insbesondere von Erzeuger:innen oder Verarbeiter:innen
ausgenommen: Einzelunternehmen

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Förderberechtigte: Absatzgemeinschaften der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Destinationsmanagementorganisationen
ausgenommen: Einzelunternehmen

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, des Wein- und Gartenbaus, der Fischerei und Aquakultur, der Ernährungswirtschaft

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Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe

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