Förderberechtigt: Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; ausgenommen: Landwirtschaftliche Unternehmen
Frist: 31.12.2024 für Investitionen in die Schlachtung von Tieren
Förderberechtigt: Absatzgemeinschaften der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Destinationsmanagementorganisationen; ausgenommen: Einzelunternehmen
Frist: 31.12.2024 für Investitionen in die Schlachtung von Tieren
Förderberechtigt: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe; ausgenommen: Unternehmen, die über Richtlinie GRW RIGA gefördert werden; Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig
Förderberechtigt: natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens; ausgenommen: natürliche Personen im Rentenbezug, < 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Förderberechtigt: Natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts; ausgenommen: Projekte mit ausschließlich örtlicher Wirkung
Frist: Abhängig vom Förderaufruf
Weiterführende Informationen
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