Studien

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Studien für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Wenn Sie bei einer Fördermaßnahme fündig geworden sind oder weitere Möglichkeiten suchen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Förderberechtigte: Erzeugerzusammenschlüsse, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
ausgenommen: Landwirtschaftliche Primärerzeugung, Erzeugerorgansiationen von Obst & Gemüse, Investitionen in die Schlachtung bei großen Unternehmen
Befristung: bei Investitionen in die Schlachtung 31.12.2024

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen

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Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks
ausgenommen: Landwirtschaft und Fischerei

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Förderberechtigte: kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Aquakultur- und Fischereierzeugnissen, Erzeugerorganisationen und Fachverbände der Fischwirtschaft, öffentliche/ private wissenschaftliche/ technische Einrichtungen

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Förderberechtigte: Absatzgemeinschaften der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, Körperschaften d. öffentlichen Rechts, natürliche u. juristische Personen des öffentlichen/ privaten Rechts; Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Marktforschung für die sächsische Land- und Ernährungswirtschaft betreiben
ausgenommen: Einzelunternehmen

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Die oben aufgelisteten Fördermaßnahmen haben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.

Förderaufrufe und Wettbewerbe für Sachsen

Wir informieren Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.

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