Umweltschutz & Tierwohl

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Umweltschutz und Tierwohl für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Wenn Sie bei einer Fördermaßnahme fündig geworden sind oder weitere Möglichkeiten suchen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Förderberechtigte: Unternehmen der AHV, einschließlich öffentliche Träger
ausgenommen: Kosten der Bio-Zertifizierung

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Förderberechtigte: private, kommunale und Landesunternehmen
ausgenommen: Unternehmen der Fischerei und Aquakultur

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Förderberechtigte: schweinehaltende Landwirtschaftsbetriebe, die Mitglied in den anerkannten Organisationen und Kontrollsystemen sind

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Förderberechtigte: landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens eine Einrichtung zur Haltung von Schweinen betreiben (wollen)

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Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche ausgeschlossen sind (Ausschluss-Kriterien)

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Förderberechtigte: natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben im eigenen Betrieb
Befristung: 15. Dezember des Jahres vor ersten Verpflichtungsjahr

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen

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Förderberechtigte: Operationelle Gruppen als Zusammenschluss von juristischen Personen und Personengeschellschaften
ausgenommen: schon bestehende Zusammenschlüsse

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Förderberechtigte: bei der Lebensmittelüberwachung registrierte/ zugelassene Lebensmittelunternehmen

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Förderberechtigte: kleinste, kleine und mittlere Unternehemen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe
Befristung: 31.12.2026

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Förderberechtigte: gewerbliche Unternehmen, freie Berufe

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Förderberechtigte: agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen

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Förderberechtigte: Landwirtschaftliche Unternehmen, inkl. Garten- und Weinbau
ausgenommen: Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mit mehr als 25 %, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Befristung: 31.07.2024

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Förderberechtigte: Landwirtschaftliche Unternehmen, inkl. Garten- und Weinbau
ausgenommen: Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mit mehr als 25 %, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Befristung: 31.07.2024

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen

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Förderberechtigte: Landwirtschafts- und Aquakulturbetriebe

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Förderberechtigte: natürliche und juristische Personen

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Förderberechtigte: landwirtschaftliche Betriebe

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus

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Förderberechtigte: Einzelunternehmer:innen, Unternehmen

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Förderberechtigte: Aquakulturunternehmen, Bewirtschaftende von Teichen

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Förderberechtigte: Landwirtschaftsbetriebe

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Förderberechtigte: kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Aquakultur- und Fischereierzeugnissen, Erzeugerorganisationen und Fachverbände der Fischwirtschaft, öffentliche/ private wissenschaftliche/ technische Einrichtungen

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, kleine und mittlere Lohn- und Dienstleistungsunternehmen

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Die oben aufgelisteten Fördermaßnahmen haben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.

Förderaufrufe und Wettbewerbe für Sachsen

Wir informieren Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.

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