Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Umweltschutz und Tierwohl für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
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Förderberechtigte: Unternehmen der AHV, einschließlich öffentliche Träger
ausgenommen: Kosten der Bio-Zertifizierung
Förderberechtigte: private, kommunale und Landesunternehmen
ausgenommen: Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
Förderberechtigte: schweinehaltende Landwirtschaftsbetriebe, die Mitglied in den anerkannten Organisationen und Kontrollsystemen sind
Förderberechtigte: landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens eine Einrichtung zur Haltung von Schweinen betreiben (wollen)
Förderberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche ausgeschlossen sind (Ausschluss-Kriterien)
Förderberechtigte: natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben im eigenen Betrieb
Befristung: 15. Dezember des Jahres vor ersten Verpflichtungsjahr
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen
Förderberechtigte: Operationelle Gruppen als Zusammenschluss von juristischen Personen und Personengeschellschaften
ausgenommen: schon bestehende Zusammenschlüsse
Förderberechtigte: bei der Lebensmittelüberwachung registrierte/ zugelassene Lebensmittelunternehmen
Förderberechtigte: kleinste, kleine und mittlere Unternehemen der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe
Befristung: 31.12.2026
Förderberechtigte: gewerbliche Unternehmen, freie Berufe
Förderberechtigte: agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
Förderberechtigte: Landwirtschaftliche Unternehmen, inkl. Garten- und Weinbau
ausgenommen: Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mit mehr als 25 %, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Befristung: 31.07.2024
Förderberechtigte: Landwirtschaftliche Unternehmen, inkl. Garten- und Weinbau
ausgenommen: Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mit mehr als 25 %, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Befristung: 31.07.2024
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen
Förderberechtigte: Landwirtschafts- und Aquakulturbetriebe
Förderberechtigte: natürliche und juristische Personen
Förderberechtigte: landwirtschaftliche Betriebe
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur, der Fischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus
Förderberechtigte: Einzelunternehmer:innen, Unternehmen
Förderberechtigte: Aquakulturunternehmen, Bewirtschaftende von Teichen
Förderberechtigte: Landwirtschaftsbetriebe
Förderberechtigte: kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Aquakultur- und Fischereierzeugnissen, Erzeugerorganisationen und Fachverbände der Fischwirtschaft, öffentliche/ private wissenschaftliche/ technische Einrichtungen
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, kleine und mittlere Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
Die oben aufgelisteten Fördermaßnahmen haben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.
Förderaufrufe und Wettbewerbe für Sachsen
Wir informieren Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.
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