Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Verarbeitung & Lagerung für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Förderberechtigt: kleine und mittlere Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Städte und Gemeinden bis 50.000
Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten); ausgenommen: Fischerei und Aquakultur, Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten); ausgenommen: Fischerei und Aquakultur, Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Frist: –
Förderberechtigt: Aquakulturunternehmen, Zusammenschlüsse von Aquakulturunternehmen sowie Fachverbände der Fischwirtschaft, Erzeugerorganisationen der Fischwirtschaft, Verarbeitung- und Vermarktungsunternehmen von Aquakultur- und Fischereierzeugnissen; ausgenommen: Große Unternehmen
Frist: –
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Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe
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